Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– fototronik.de | David Ebener
(Stand: 19.09.2025)
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Anbieter (fototronik.de | David Ebener) und dessen Auftraggebern.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich oder per eMail zugestimmt.
II. Vertragsgegenstand
1. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Auftragsfotografie, Bild- und Videoproduktion, Bild- und Videobearbeitung sowie Übertragung von Nutzungsrechten an fotografischen und videografischen Werken.
2. Es wird unterschieden zwischen:
- Auftragsfotografie/-videoproduktion (Erstellung neuen Materials nach Stunden- oder Pauschalvergütung)
- Lizenzgeschäften (Einräumung von Nutzungsrechten an bereits bestehendem Bild- oder Videomaterial)
3. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der jeweiligen Rechnung.
III. Preise, Stundensätze und Vergütung
1. Für fotografische und videografische Dienstleistungen gilt ein regulärer Stundensatz von 125,00 € netto pro Stunde, sofern im Angebot oder in der Rechnung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Der Stundensatz umfasst sämtliche im Rahmen der fotografischen oder videografischen Leistung anfallenden Tätigkeiten, darunter insbesondere:
- fotografische oder videografische Aufnahme
- technische Vorbereitung
- Nachbearbeitung / Retusche / Schnitt
- Organisation im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags, einschließlich An- und Abfahrt zum Einsatzort
3. Der Anbieter kann nach Art und Umfang des Projekts Pauschalen, Projektpreise oder individuell vereinbarte Vergütungsmodelle anbieten. Diese gehen in jedem Fall dem Standardstundensatz vor.
4. Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Zusätzlich anfallende Kosten wie Reise- und Übernachtungskosten, Materialkosten, oder Kosten für externe Dienstleister können gesondert berechnet werden, sofern dies im Angebot oder der Rechnung ausgewiesen ist.
6. Fahrkosten werden mit 0,50 € pro angefangenem Kilometer berechnet.
6. Fahrkosten werden mit 0,50 € pro angefangenem Kilometer berechnet.
IV. Rabatte, Nachlässe, Skonti
1. Rabatte, Preisnachlässe und sonstige Vergünstigungen erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch auf zukünftige oder wiederholte Gewährung derselben Konditionen.
2. Gewährte Rabatte oder Nachlässe stehen unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels.
3. Wird das Zahlungsziel überschritten oder eine Zahlungserinnerung/Mahnung erforderlich, verliert der gewährte Rabatt automatisch seine Gültigkeit. Der Rechnungsbetrag erhöht sich in diesem Fall auf den regulären Preis; bereits gewährte Nachlässe dürfen entsprechend nachberechnet werden, und es wird eine korrigierte Rechnung ausgestellt.
V. Vertragsschluss
1. Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder
- konkludente Annahme (schlüssiges Verhalten), z. B. durch Inanspruchnahme oder Nutzung der Leistung, sowie durch Bereitstellung bzw. Übermittlung der vereinbarten Leistung durch den Anbieter.
3. Bei Lizenzgeschäften kommt der Vertrag mit Annahme des Angebots und Bereitstellung des Bild- oder Videomaterials zustande.
4. Die Vergütungspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber das gelieferte Material tatsächlich nutzt oder veröffentlicht. Eine Nichtverwendung entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
VI. Auftragsfotografie und -videoproduktion
1. Bei der Auftragsfotografie/-videoproduktion schuldet der Anbieter die Erstellung und Übergabe des vereinbarten Bild- und Videomaterials, jedoch nicht die Realisierung eines bestimmten Erfolgs beim Auftraggeber.
2. Der Fotograf/Videograf führt Foto- und Videoproduktionen nach eigenem technischem und künstlerischem Ermessen aus, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Digitale Bild- und Videodateien werden in der vereinbarten Auflösung und im üblichen Dateiformat (JPEG, PNG, MP4, MOV) geliefert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Digitale Bild- und Videodateien werden in der vereinbarten Auflösung und im üblichen Dateiformat (JPEG, PNG, MP4, MOV) geliefert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Rohdaten (RAW-Dateien) sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistung und werden nur auf ausdrückliche Vereinbarung hin bereitgestellt.
5. Der Fotograf/Videograf darf Assistenz, Modelle oder technische Dienstleister einsetzen.
VII. Nutzungsrechte (Allgemein)
1. Der Anbieter bleibt stets Urheber der erstellten fotografischen und videografischen Werke.
2. Der Auftraggeber erhält die im Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich genannten Nutzungsrechte.
3. Werden keine Nutzungsrechte explizit vereinbart, erhält der Auftraggeber lediglich ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht, beschränkt auf den Zweck, für den der Auftrag erteilt wurde.
4. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
VIII. Nutzungsrechte bei Auftragsfotografie/-videoproduktion
1. Sofern im Angebot oder der Rechnung nicht anders geregelt, dürfen im Rahmen des Auftrags erstellte Bilder und Videos vom Auftraggeber zeitlich unbegrenzt und für alle eigenen Zwecke genutzt werden.
2. Eine ausschließliche Nutzung (Exklusivrechte) wird nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und der hierfür erforderliche Mehrpreis gezahlt wurde.
3. Weitergabe an Dritte ist zulässig, solange dies dem originären Zweck der Beauftragung entspricht (z. B. Pressestellen, Agenturen, Kooperationspartner).
4. Alle weitergehenden Rechte bleiben beim Anbieter.
IX. Nutzungsrechte bei Lizenzierung bereits bestehenden Materials
1. Bei der Einräumung von Nutzungsrechten an bereits bestehendem Bild- oder Videomaterial bestimmt sich der Umfang der Rechte nach Angebot bzw. Rechnung.
2. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald das Material bereitgestellt wurde und die vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
3. Die Vergütung ist nicht von der tatsächlichen Verwendung des Materials abhängig.
X. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber sorgt für die erforderlichen Genehmigungen, Zugänge und organisatorischen Voraussetzungen.
2. Werden Familienangehörige, Mitarbeiter oder sonstige Personen vom Auftraggeber gestellt, ist dieser verantwortlich, dass alle erforderlichen Einwilligungen (Model Releases, DSGVO-Einwilligungen etc.) vorliegen.
XI. Haftung
1. Der Anbieter haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
3. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
XII. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
XIII. Widerrufsrecht
XIII. Widerrufsrecht
1. Bei Auftragsfotografie/-videoproduktion besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um individuell angefertigte Leistungen handelt.
2. Bei der Lizenzierung digitaler Bild- oder Videodateien, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung gemäß § 356 Abs. 5 BGB, sofern der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.
